Bauunternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen ihre Eignung durch Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen – geregelt in § 6 VOB/A.
Um diese Nachweise nicht bei jedem einzelnen Auftrag erneut einreichen zu müssen, können sich Unternehmen freiwillig bei einer anerkannten Präqualifizierungsstelle zertifizieren lassen. Nach erfolgreicher Prüfung werden sie in die bundesweit einheitliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. aufgenommen – abrufbar unter www.pq-verein.de.